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Seit etwa 5 Jahren beschäftigt sich Rechtsanwalt Grimm intensiv mit den
Rechtsgebieten, die für jeden von uns in der zweiten Lebenshälfte von Interesse
sind.
Hierzu zählen vor allem sämtliche Fragen des Erbrechts und der
angrenzenden Rechtsgebiete (Erbschaftssteuerrecht,
Unternehmensnachfolge, Schenkungen zu Lebzeiten, Errichtung von
Testamenten, Pflichtteilsansprüche und das, was in Amerika unter dem
Begriff der "estate planning" als Altersvorsorgeplanung im weitesten Sinne
verstanden wird).
Dazu zählen auch Fragen der Pflegeversicherung und der allgemeinen
Sozialversicherung.
RA Grimm ist Mitglied der "Deutschen Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge" in Heidelberg.
Ständige Fortbildung in Seminaren und Symposien im In- und Ausland fördern
die Vertiefung und Entwicklung auf diesen Rechtsgebieten.
Die Zusammenarbeit mit zwei Steuerberatern erweist sich als hilfreich.
Unter dem unhandlichen Begriff des
"Erbrechts"
können sich alle ein wenig, wenige aber sehr viel vorstellen. Aus diesem Grunde
soll der Begriff ein wenig griffiger gemacht werden: In eine der folgenden
Lebenslagen wird vermutlich jeder einmal geraten!
-wie erstelle ich ein Testament richtig, das heißt so, daß es bestimmt
wirksam ist und von niemandem mehr umgestoßen werden kann ?
-Muß man dazu eigentlich zum Notar gehen oder kann man dies auch zu
Hause erledigen, ohne deswegen befürchten zu müssen, daß ein solches
selbstgefertigtes Testament am Ende "nichts gilt"?
-wie kommt man von einem Testament (auch dem gemeinschaftlichen
oder dem "Berliner Testament") am besten wieder los, wenn man sich die
Sache noch einmal anders überlegt hat?
-wie soll man die erbschaftssteuerlichen Aspekte richtig bewerten? Muß
man sich überhaupt um die Erbschaftssteuer noch sorgen, wenn jetzt die
relativ hohen Freibeträge nach dem neuen Gesetz angelegt werden?
Bekanntlich gibt's die niedrigen "Einheitswerte", nach denen bis 1996
Grundstücke bewertet wurden, nicht mehr. Was gilt jetzt eigentlich? Was
hat es mit den Andeutungen auf sich, wonach die Erbschaftssteuer in
diesem Jahr (2000) schon wieder erhöht werden soll?
-Kann man durch geschickte Gestaltungen Erbschaftssteuer vermeiden?
Lohnt sich das auch? Welche Rolle sollen steuerliche Überlegungen in
meinem Gesamtkonzept bilden? ("Steuern sparen, egal was es kostet...")
-Wie kann man unerwünschte Pflichtteilsansprüche möglichst klein
halten? Wie geht man mit undankbaren Söhnen oder Töchtern um, die
sich das ganze Jahr nicht um die Eltern kümmern, aber erkennbar auf das
Erbe hinspekulieren?
-Wie macht man Pflichtteilsansprüche geltend ? Und wo? Muß man sich
damit beeilen? Was ist mit dieser 10-Jahres-Grenze für Schenkungen, von
der man häufig hört?
-Ist eigentlich etwas dran an dem Spruch, wonach man „mit warmer
Hand" geben und zu Lebzeiten schon Dinge an Angehörige verschenken
sollte? Oder ob es nicht besser ist, sich für alle denkbaren Wechselfälle
abzusichern und die Fäden in der Hand zu behalten?
Welche Vorteile hat das, und welche Nachteile?

Wie kann ich mein Geschäft oder meinen Betrieb an einen Nachfolger
übertragen und trotzdem noch eine gewisse Zeit die Kontrolle behalten?
Wie kann ich mich für das eigene Alter sichern? Was soll ich mit den
anderen Söhnen und Töchtern machen, die zwar vom Betrieb nichts
bekommen, aber deswegen nicht wirklich benachteiligt werden sollen?
Wie kann ich Streit unter den Kindern vermeiden?
Wie kann ich als Landwirt meinen Hof so übergeben, daß einerseits der
Übernehmer nicht zu sehr mit Abfindungszahlungen an die Geschwister
belastet wird und wirtschaftlich kaputt geht, andererseits aber meine
anderen Söhne und Töchter nicht ihr Leben lang unzufrieden sind und
ihren alten Eltern diese Ungerechtigkeit bis ans Grab nachtragen?
-Wie sichert man sich am besten gegen das Pflegerisiko ab: Welche
Leistungen sind aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erwarten?
Wie sehen die einzelnen „Pflegestufen" aus? Wie hilfsbedürftig muß man
sein, um aus derPflegeversicherung etwas zu bekommen?
Wie kann ich mich bei Angehörigen oder auch bei Bekannten, die mich im
Ernstfall pflegen, erkenntlich zeigen? Muß ich damit zwangsläufig meine
Kinder verärgern, wenn ich z.B. der pflegenden Lebensgefährtin eine
bestimmte Summe zuwende und dadurch die Erbschaft meiner Kinder
schmälere?
-was hat es mit der "Patientenverfügung" auf sich, von der man jetzt so
viel hört? Soll man so eine Verfügung machen, und was ist dabei zu
beachten?
Wo bekomme ich ein solches Formular? Hilft mir jemand dabei?
Schenken und Vererben ins Ausland: Viele Deutsche entschliessen sich,
die Früchte ihrer lebenslangen Arbeit im warmen Süden zu geniessen,
und haben aus diesem Grunde Eigentum in den sonnenverwöhnten
Ländern rund um das Mittelmehr oder auch auf den Kanarischen Inseln
oder den Azoren erworben.
Was muß man beachten, wenn zum Beispiel Grundbesitz in Spanien oder
Griechenland auf einen Erben übergehen soll, der weiterhin in
Deutschland lebt?
Muß man am Ende zweimal Erbschaftssteuer bezahlen ( in Spanien und
in Deutschland)- oder kann man das durch geschickte Gestaltungen
vermeiden?
In all diesen Fällen ist es zweckmäßig, einen Anwalt beizuziehen, der sich im
Erbrecht auskennt.
Das kostet zwar Geld. Aber die Kosten sind bei weitem nicht so hoch wie sie
sein können und häufig sind, wenn aus falscher Sparsamkeit in einem so
wichtigen Lebensbereich herumgestopselt wird und sich der Hobbyjurist mit
einem gutgemeinten Taschenbuch für 7 Mark 80 an die Abfassung
testamentarischer Verfügungen macht.
Wenn man eine Sache nur halb verstanden hat, ist dies meist gefährlicher als
wenn man von vorneherein davon ausgeht, daß man sich in einem bestimmten
Zusammenhang - z.B. dem rechtlichen- nicht auskennt.
Der Anwalt kann in ganz unterschiedlichem Umfang helfen:

| durch eine einfache Beratung |
In dieser wird Ihre erbrechtliche Situation, in der Sie stecken, von einem
Fachmann ausgeleuchtet.
Dabei wird nur geklärt, in welcher Lage Sie sind - als z.B. als Witwer, der im
gereiften Alter mit einer Gefährtin zusammenleben, aber aus tausend Gründen
nicht mehr heiraten möchte.
Oder als Sohn oder Tochter, die sich nach dem Tod des Vaters gegenüber einer
anderen Schwester oder der neuen Lebensgefährtin des Vaters sehr
zurückgesetzt fühlt.
Als Inhaber eines kleinen Betriebes, der Streit zwischen seinen Söhnen
befürchtet, wenn er einmal nicht mehr ist.
Als Scheidungswilliger oder getrennt Lebender, der es einerseits mit dem
endgültigen und rechtskräftigen Scheidungsverfahren nicht übermäßig eilig hat,
anderseits aber auch dafür sorgen will, daß nicht der andere Ehepartner "alles"
bekommt, wenn man in dieser Zwischenzeit z.B. einen Unfall hat oder
Unvorhergesehenes passiert.
| durch einen Vermittlungsversuch |
Wenn Sie möchten, unternimmt RA Grimm einen behutsamen Versuch, ohne
Gericht oder der Drohung mit einer Klage, die erbrechtlichen Fragen in Ihrem
Sinne zu regeln. Hierzu kann telefonisch oder durch ein wohlerwogenes und
freundliches Schreiben Kontakt mit der anderen Seite aufgenommen werden;
auch Gespräche im "großen Familienrund" bei Ihnen zuhause unter
Anwesenheit des Anwalts lösen Probleme oft überraschend schnell.
Sobald im Familienkreis "über das Erbe" geredet wird, werden auch
ausgesprochen gesprächige Leute schnell einsilbig.
Zu schnell tritt man in ein Fettnäpfchen beim Papa, verärgert die liebe Tante
Erna oder den ältesten Sohn oder setzt sich dem Verdacht aus, "nur ans Geld
zu denken". Da ist man lieber still und lässt die Dinge laufen. Und dann -
laufen sie eben häufig schief.
In solcher Lage kann ein rechtskundiger Dritter sehr gute Dienste leisten.
Dieser Dritte wird weniger als "Anwalt" und knallharter Interessenvertreter
nur einer Seite eingeschaltet. Sondern mehr als sach- und fachkundiger
Vermittler zwischen den Interessen, die naturgemäß auseinanderstreben, weil
eben jede Mark nur einmal ausgegeben und verteilt werden kann.
Oft ist dieser Dritte auch nur "Gesprächsleiter", der zur rechten Zeit
schlichtet, wenn die Emotionen hoch gehen und am rechten Ort die Punkte ins
Gespräch bringt, die besprochen werden müssen. Damit nicht nur ergebnislos
"drumherumgeredet" wird und wieder mal keiner den Mut aufbrachte, zu
sagen, was zu sagen ist.
In solchen Fällen wird besonderes Augenmerk darauf gerichtet, daß
"Geld nicht alles ist" und die dauerhafte Störung oder gar Zerstörung des
Familienfriedens ein Nachteil wäre, der nur im äußersten Notfall hingenommen
werden soll. Eine für alle Beteiligten gesichtswahrende Konfliktbeilegung, eine
Lösung ohne Sieger und Besiegte ist sehr wichtig, wenn man auch weiterhin
miteinander auskommen will. Und das ist innerhalb der Familie vielleicht sogar
das Wichtigste.
| durch die Vertretung vor Gericht |

Sofern Ihnen der Familienfriede gleichgültig ist oder familiäre Kontakte zur
Gegenseite ohnehin nicht (mehr) bestehen oder der für diesen Frieden
abverlangte Preis unzumutbar hoch erscheint, bleibt immer noch der Weg zu
den Gerichten.
Rechtsanwalt Grimm kann Sie in Erbstreitigkeiten vor allen Amts- und
Landgerichten im gesamten Bundesgebiet uneingeschränkt vertreten.
Das frühere Lokalisationgebot, nach dem Anwälte regelmäßig nur an einem Landgericht zugelassen waren,
entfällt mit Wirkung zum 1.1.2000. Es ist daher möglich und zweckmäßig, sich seinen Anwalt nicht nach der
örtlichen Nähe zum zuständigen Gericht auszuwählen, sondern nach der sachlichen Kompetenz des Anwalt.
Auch wenn dieser Anwalt für den Gerichtstermin ein paar Hundert Kilometer anreisen muß -Ihre Sache ist es
Ihnen doch wert, daß Sie von einem Anwalt begleitet werden, der sich dieses Rechtsgebiet als Schwerpunkt
ausgesucht hat, oder?

| durch Formulierungsvorschläge |
für Testamente, Ehe- und Erbverträge, Pflichtteilsregelungen,
Patientenverfügungen, vorsorgende Vollmachten, Erbauseinandersetzungen
und alles, was Ihnen hilft, die oft lästigen erbrechtlichen Fragen im eigenen
Leben so zu regeln, daß man sich wieder beruhigt zurücklehnen kann.
Viele wissen recht genau, was sie wollen. Wie sie den Nachlaß verteilen sollen,
welcher Sohn und welche Tochter was bekommt und wie die Ehefrau gesichert
werden soll.
Aber wie soll man das festlegen? Und zwar so, daß es hält?
Man kann zum Notar gehen. Der überschüttet einen dann mit einem Schwall an juristischen Formulierungen,
von denen man allenfalls glauben kann, daß sie schon das ausdrücken, was man regeln möchte. Wirklich
verstehen kann man die vielen Fachausdrücke nicht. Und nachfragen und dauernd unterbrechen traut man sich
auch nicht. Sonst wird man ja für dumm gehalten.
Hier gibt es Abhilfe: Es gibt nichts im Testament, was man nicht auch in
einfachen Worten erklären und verständlich machen könnte. Nur wenn man
sein Testament wirklich in allen Einzelheiten verstanden hat, ist man damit
zufrieden. Abgeschriebene Texte aus Formularbüchern und Textbausteine aus
dem Computer, die monoton heruntergeleiert werden, lassen einen oft eher
ratlos zurück.
Aus diesem Grunde sollten Sie Ihr Testament selbst verfassen. Weil man dabei
aber ohne bestimmte juristische Ausdrücke und das Verständnis bestimmter
Zusammenhänge nicht auskommt, sollte jemand dabei sein, der sich mit diesem
Paragrafenchinesisch auskennt.
Herr RA Grimm ist auch ein erster Anbieter des
| "moderierten Generationsgesprächs": |
Sehr häufig unterbleiben in einer Familie sinnvolle Lösungen zum Beispiel im
Rahmen der Unternehmensnachfolge nur deshalb, weil innerhalb der Familie
"nicht miteinander gesprochen wird" oder weil man bestimmte Dinge dem
Vater einfach nicht sagen kann, ohne ihne zutiefst zu kränken oder andere
tatsächlich oder vermeintlich notwendige Rücksicht genommen werden.
In solchen Fällen kann ein neutraler, außenstehender und dazu rechtskundiger
Dritter wertvolle Dienste leisten, um das Gespräch z.B. zwischen Vater und
Sohn wieder in Gang zu bringen.
Um empfindliche, innerhalb der Familie als unangenehm empfundene Themen
aus objektiver und emotional unbelasteter Sicht ins Gespräch zu bringen, sollte
auf die Vermittlung durch eine diplomatisch geschickte familienfremde Person
zurückgegriffen werden. Sehr häufig geht es nur darum, das aus vielerlei
innerfamiliären Gründen blockierte Gespräch wieder in Gang zu bringen. Ist
das Gespräch erst wieder hergestellt, so finden sich vernünftige Lösungen
schneller als vermutet.
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